Die Einigungsstelle ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium (§ 76 BetrVG), das bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entscheidet, wenn eine Einigung nicht auf anderem Weg gelingt. Sie besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden.