Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem der Mediator die Parteien durch ein strukturiertes Verfahren bei der selbstverantwortlichen Lösungsfindung unterstützt. Die Einigungsstelle ist ein formalisiertes Verfahren des Betriebsverfassungsgesetzes, bei dem der Vorsitzende im Falle einer Uneinigkeit durch seine Stimme eine bindende Entscheidung mitbeschließen kann (Spruch).
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