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Die Einigungsstelle

Konfliktlösung im Betrieb

Als neutraler und unvoreingenommener Vorsitzender unterstütze ich Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Lösung ihrer Konflikte und Meinungsverschiedenheiten. Mit juristischem Sachverstand, langjähriger Erfahrung, klarer Struktur und dem Blick für das Machbare.

Christoph J. Burgmer

Die Einigungsstelle

Konfliktlösung im Betrieb

Als neutraler und unvoreingenommener Vorsitzender unterstütze ich Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Lösung ihrer Konflikte und Meinungsverschiedenheiten. Mit juristischem Sachverstand, langjähriger Erfahrung, klarer Struktur und dem Blick für das Machbare.

Christoph J. Burgmer

Über mich

Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schlichter | Wirtschaftsmediator | systemischer Coach
NLP-Master (DVNLP) | SCRUM-Master
Fachkraft für Datenschutz (DEKRA zertifiziert)

Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Mediator und Schlichter tätig. Mein Schwerpunkt liegt in der Moderation komplexer betrieblicher Konflikte – sachlich, unabhängig und zielorientiert.

Allparteilichkeit ist dabei mein Grundprinzip: Ich sehe meine Aufgabe darin, beiden Seiten neutral und unvoreingenommen und mit juristischem Sachverstand zu unterstützen. Ich schaffe einen geschützten Rahmen, in dem beide Seiten konstruktiv, zielorientiert und auf Augenhöhe verhandeln können.

So entstehen tragfähige Lösungen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und langfristig Bestand haben.

Ziel meiner Arbeit ist stets eine effiziente, transparente und faire Verfahrensführung – ohne unnötige Komplexität oder Verzögerung.

Tätigkeitsfelder

Ich übernehme den Vorsitz in Einigungsstellenverfahren in allen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung, unter anderem:

  • bei Betriebsänderungen und der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • bei Regelungen zur Arbeitszeit und Kurzarbeit
  • bei Aufstellung von Vergütungsstrukturen und leistungsbezogenen Entgelten
  • bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen mit und ohne KI-Funktionalitäten
  • bei Regelungen zum Homeoffice und mobiler Arbeit

Ich leite hybride Verfahren, in denen die Elemente des Mediationsverfahrens und der Einigungsstelle kombiniert werden.

Ich übernehme auch Mediationen im betrieblichen Umfeld und unterstütze dort bei der Lösungsfindung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, innerhalb der Geschäftsleitung oder des Betriebsratsgremiums und auch bei Konflikten zwischen Mitarbeitenden.

neutral und unvoreingenommen, effizient und zielorientiert

Die Einigungsstelle bietet professionelle Unterstützung bei innerbetrieblichen Konflikten.

Arbeitsweise

Transparenz. Struktur. Einigung.

Jeder Konflikt ist anders und jede Einigungsstelle verläuft anders.

Doch eines gilt immer: Eine effiziente und transparente Verfahrensführung, ein klarer und strukturierter Rahmen sowie Sachverstand sind das Fundament einer tragfähigen Lösung. Ich lege Wert auf klare Kommunikation, nachvollziehbare Abläufe und eine Atmosphäre, in der Verhandlungen lösungsorientiert geführt werden können.

Meine Grundsätze:

  • Neutralität und Unabhängigkeit
  • Strukturierte Vorbereitung und klare Sitzungsleitung
  • Vertraulichkeit und Fairness
  • Ergebnisorientierung ohne Zeitverlust

Mein Ziel ist nicht der kleinste gemeinsame Nenner – sondern eine Lösung, die trägt und allen Beteiligten einen Nutzen bringt.

FAQ

Häufige Fragen zur Einigungsstelle

Was ist die Definition und der Zweck der Einigungsstelle?2025-10-25T10:26:09+00:00

Die Einigungsstelle ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium (§ 76 BetrVG), das bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entscheidet, wenn eine Einigung nicht auf anderem Weg gelingt. Sie besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden.

Wann kann eine Einigungsstelle eingesetzt werden?2025-11-02T12:28:33+00:00

Immer dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen können – etwa bei Arbeitszeitmodellen, technischen Einrichtungen, Vergütungsfragen oder Sozialplänen.

Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Vorsitzende der Einigungsstelle?2025-10-25T10:21:28+00:00

Der Vorsitzende leitet das Verfahren, strukturiert die Sitzungen und sorgt für einen fairen Ablauf. Er ist neutral und unabhängig – und trägt die Verantwortung, dass beide Seiten gehört und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Wie lange dauert ein Einigungsstellenverfahren typischerweise?2025-10-25T10:21:46+00:00

Das hängt vom Thema und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. In der Regel kann nach ein bis drei Sitzungen eine Lösung gefunden werden. Ein effizientes Verfahren ist mir ein besonderes Anliegen.

Wie kann ich Christoph J. Burgmer als Vorsitzenden beauftragen?2025-10-25T10:22:30+00:00

Sie können mich direkt per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Ich bespreche gerne mit Ihnen den konkreten Sachverhalt und das geeignete Vorgehen.

Wer trägt die Kosten für die Einigungsstelle?2025-10-25T10:23:05+00:00

Die Kosten der Einigungsstelle, einschließlich der Vergütung des Vorsitzenden und der Beisitzer, sind gemäß § 76a BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und einer Einigungsstelle?2025-11-02T12:29:57+00:00

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem der Mediator die Parteien durch ein strukturiertes Verfahren bei der selbstverantwortlichen Lösungsfindung unterstützt. Die Einigungsstelle ist ein formalisiertes Verfahren des Betriebsverfassungsgesetzes, bei dem der Vorsitzende im Falle einer Uneinigkeit durch seine Stimme eine bindende Entscheidung mitbeschließen kann (Spruch).

Ist Herr Burgmer bundesweit als Vorsitzender tätig?2025-10-25T10:24:19+00:00

Ja. Christoph J. Burgmer ist als Vorsitzender von Einigungsstellen und Wirtschaftsmediator bundesweit für Sie im Einsatz.

Kontakt

ADRESSE

Christoph J. Burgmer
Berliner Allee 57
40212 Düsseldorf

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